14. August 2019
Ermächtigter Ausführer - neue Antragsformulare
Wer das Verfahren des Ermächtigen Ausführer oder das Verfahren für die Buchmäßige Trennung von Vormaterialien mit und ohne Ursprungseigenschaft in Anspruch nehmen möchte, muss einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Dies ist nicht neu, neu sind die dazu benötigten Formulare. Hierzu sind zukünftig verbindlich die elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare zu verwenden, die im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung online zur Verfügung stehen oder über Zoll online abrufbar sind.
Die Formularnummern lauten für den Ermächtigen Ausführer 0448a und für die Buchmäßige Trennung 0441a
Der mit den erforderlichen Angaben vervollständigte Antrag ist auszudrucken und unterschrieben mit den notwendigen Anlagen dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zuzuleiten
Import | Export
Kundenservice
Bei allen Fragen rund um unser Produktangebot sowie zur Bestellung erreichen Sie uns persönlich und kompetent unter:
Telefon: 0821 24280-0
E-Mail: kontakt@promv.de
Versand & Zahlung
Wir liefern innerhalb Deutschlands stets versandkostenfrei und ohne Mindestbestellwert.
Als Zahlungsarten akzeptieren wir Rechnung und Paypal.