26. Februar 2020
Der Countdown läuft: Jetzt Prüfreports für Lithiumbatterien beschaffen und bereitstellen
Seit 1. Januar 2020 stehen Versender von Lithiumbatterien vor einer neuen Herausforderung. Sie müssen einen Prüfbericht bereitstellen. Das erfordert einige Vorbereitung – und beinahe jeder Verlader ist betroffen!
(UF/Joachim Boenisch) Lithiumbatterien sind das Rückgrat der Elektromobilität, und sie müssen transportiert werden. Das läuft nicht ohne Zwischenfälle. Die Risiken der Transporte sind inzwischen hinlänglich bekannt, und mit der Technik entwickelt sich auch die Zahl der Vorschriften.
Hersteller dürfen nur geprüfte Batterien in Verkehr bringen. Den Nachweis für eine ganze Reihe bestandener Prüfungen bildet der UN 38.3-Report. Weil aber immer noch viele Batterien aus dubiosen Quellen unterwegs sind, reagiert das Gefahrgutrecht mit einer neuen Anforderung an die Dokumentation: Seit 1. Januar 2020 müssen Hersteller und Vertreiber den UN 38.3-Report entlang der Lieferkette bereitstellen! Das betrifft alle Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden.
Lithiumbatterien sind überall
Deshalb ist es jetzt höchste Zeit für eine gründliche Bestandsaufnahme. Lithiumbatterien sind heute aus dem Alltag nicht wegzudenken, und die neue Anforderung gilt unabhängig von der Größe der Batterie für Lithiumionen- und -metallbatterien. Betroffen sind deshalb nicht nur die Hersteller oder „hauptberuflichen“ Verlader von Batterien, sondern viele andere Verlader auch. Spannend wird zum Beispiel ein Blick auf die Werbegeschenke des Unternehmens: Die Powerbank, das blinkende kleine Gadget, der Bluetooth-Lautsprecher – alle benötigen den Report, wenn sie versandt werden sollen.
Denken Sie auch an Notebooks, Tablets und Smartphones, die mal verschickt werden müssen, weil Mitarbeiter anderer Niederlassungen sie vergessen haben, die Geräte defekt sind oder sie netterweise gespendet werden.
Und sicher ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass Handwerker kabellos Löcher bohren und Schrauben anziehen. Auch der Gärtner hat den Zweitakter längst gegen eine Lithiumbatterie ausgetauscht. Diese kleine Aufstellung kann nur unvollständig sein, soll aber Ihre Sinne dafür schärfen, überall Batterien zu vermuten – um dann hoffentlich festzustellen, dass es sich nicht um Lithiumionen- oder -metallbatterien handelt. Wenn doch, besteht für alle Versender jetzt Handlungsbedarf.
Suche nach einer geeigneten Lösung
Es gibt verschiedene Wege, Informationen entlang von Lieferketten bereitzustellen. Allerdings drängt inzwischen die Zeit, und die Kosten spielen natürlich auch eine Rolle. Die Tabelle zeigt, welche Möglichkeiten es gibt und wie praxistauglich sie tatsächlich sind.
Alle, die Lithiumbatterien vertreiben, sollten jetzt die Aktion „UN 38.3-Reports beschaffen“ starten. Denn es ist ein Irrtum, dass ein Blick in die Hersteller-Website reicht, um alle benötigten Reports zu finden.
UN-Reports rechtzeitig beschaffen
Bei großen Batterieherstellern, die u.a. viele kleine Knopfzellen herstellen, finden sich zwar standardmäßig Sicherheitsdatenblätter (Safety Data Sheets (MSDS)). Sie enthalten im Abschnitt 14 den Hinweis „Lithium Metal Batteries are tested according to 38.3 of the UN Manual of Tests and Criteria for compliance“). Einen UN 38.3-Report haben die Autoren allerdings nicht gefunden.
Führt diese Suche also ins Leere, ist jetzt schnelles Handeln angesagt. Hier müssen die Vertreiber rasch in den direkten Dialog mit den Herstellern treten, um die Prüfberichte zu beschaffen.