Covid-19: Die Maßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Maßnahmen des BMVI während der Corona-Krise
Was sind die aktuellen Kernaufgaben?
- Reduzierung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf das absolute Mindestmaß zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung – gültig für Luft-, Schienen-, Straßen- und Seeverkehr
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- Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige: Einreise nur noch bei dringenden Gründen
- Einreisebeschränkungen für EU-Bürger: Einreise nur noch bei dringenden Gründen
- Dies betrifft nicht den Güter- und Warenverkehr.
- Aufrechterhaltung einer stabilen Grundversorgung im Regionalverkehr und ÖPNV
- Sicherstellung des ungehinderten Warenverkehrs – und zwar grenzüberschreitend und national
Was ist dafür notwendig?
- Infrastruktur aufrecht erhalten, v.a. für Versorgung und Logistik
- Verkehre zu beruflichen Zwecken weiterhin ermöglichen, z.B. auch für diejenigen, die kein Auto haben, um zur Arbeit zu kommen
- Kritische Infrastrukturen sichern, z.B. Flugsicherung, System Schiene, Schleusen
- Flughäfen offen halten, um Urlauber zurückzuholen und Fracht einzufliegen
- Kooperatives, koordiniertes Handeln – für ein einheitliches Vorgehen
- Flexibilisierung bei der Anwendung verkehrsrechtlicher Vorschriften
- Solidarität, Vernunft und Bewusstsein: Zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung sind die Menschen aufgerufen, auf nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge usw. zu verzichten.
Wie handeln wir?
- BMVI sitzt im Krisenstab von Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium und im Kabinettsausschuss Corona.
- BMVI ist mit allen relevanten Akteuren in engem Austausch: innerhalb Bundesregierung, Bundesländern, europäischen Verkehrsministern, Verkehrs- und Logistikunternehmen, Verbänden. (verkehrsträgerübergreifend)
- BMVI hat eine interne Internet-Plattform für regelmäßigen Austausch von Informationen aus Ländern und Verbänden eingerichtet.
BMVI/PROMV/22.03.2020